Berliner Testament letztwillige Verfügung erstellen aufsetzen widerrufen

Gesetzliche Erbfolge oder Testament ?

Bei einem Erbfall stellt sich zunächst die Frage, ob der Erblasser oder die Erblasserin den eigenen Nachlass im Wege der gesetzlichen Erbfolge verteilt wissen will oder durch Aufsetzen eines Testaments den Nachlass nach dem eigenen letzten Willen verteilen möchte. Bei einem Testament sind bei der Formulierung des letzten Willens einige wichtige Punkte zu beachten.

Rechtswirksames Testament ?

Wer ein Testament erstellen will, hat zunächst die gesetzlichen Formvorschriften zu beachten. Eine letztwillige Verfügung wird bereits durch die Nichtbeachtung der Formalia ungültig und kann durch das Nachlassgericht nicht eröffnet werden. Wer ein privatschriftliches Testament verfasst, muss daher den gesamten Wortlaut eigenhändig schreiben, Ort und Datum vermerken und abschliessend unterschreiben.

Inhalt des Testaments

Zunächst muss bei einer letztwilligen Verfügung die Entscheidung getroffen werden, wer erbt, ob also ein Alleinerbe oder eine Erbengemeinschaft eingesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang muss dann bereits festgelegt werden, ob besondere Einzelstücke oder Immobilien des Nachlasses an eine bestimmte Person vermacht werden sollen.

Testament fachgerecht erstellen !

Herr Rechtsanwalt Meyer ist ihr Anwalt für Erbrecht in Berlin – Reinickendorf. Aufgrund langjähriger Erfahrung werden Sie bei der Nachlassgestaltung ( z.B. Testament – Erbvertrag ), einem Erbfall ( z.B. Pflichtteil – Testamentsvollstreckung ) und Problemen mit der Erbengemeinschaft ( z.B. Erbauseinandersetzung – Vorsorgeregelung ) von Herrn Rechtsanwalt Meyer fachgerecht beraten und vertreten.

Testamentsvollstrecker ?

Zur Vermeidung von Erbauseinandersetzungen ist es ratsam einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der dem Willen des Erblassers zur Durchsetzung verhilft. Um keinen der Erben mit dieser Funktion zu belasten, kann hier ein Rechtsanwalt als neutrale Person als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.

Widerruf eines Testaments ?

Wer sicher sein will, dass der letzte Wille wirklich durchgesetzt wird, sollte folglich zur Erstellung des Testaments einen Fachmann zu Rate ziehen. Gegebenenfalls kann auch ein bereits errichtetes Testament widerrufen werden.

In einem ersten Beratungsgespräch kann die Erörterung von Möglichkeiten der Testamentsgestaltung als auch eine Einschätzung der Wirksamkeit eines bereits verfassten Testaments erfolgen.

Kontaktieren Sie die RECHTSANWALTSKANZLEI MEYER für ein erstes Beratungsgespräch 030 / 555 117 17